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BGH, Beschluss vom 2025-05-06 - 5 StR 44/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Zeit, die der Angeklagte in Frankreich in Auslieferungshaft verbracht hat, auf seine Strafzeit angerechnet wird. Das bedeutet, wenn jemand eine Strafe bekommen hat, wird die Zeit in der Haft, die er im Ausland verbracht hat, berücksichtigt.

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