Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt; Anforderungen an Darlegung eines Hangs; Erledigung einer Einziehungsentscheidung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.09.2024
- Aktenzeichen2 StR 222/24
In diesem Urteil wurde die Entscheidung eines Landgerichts aufgehoben, den Angeklagten in eine Entziehungsanstalt unterzubringen. Es gab auch eine Einziehungsentscheidung bezüglich einer Luftdruckpistole, die ebenfalls aufgehoben wurde.
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