BGH, Urteil vom 2025-05-16 - V ZR 124/24
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum16.05.2025
- AktenzeichenV ZR 124/24
In diesem Urteil ging es darum, ob der Kläger von der BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) Geld zurückfordern kann, das diese von einer Anlagenbetreiberin erhalten hat. Der BGH entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Rückzahlung hat, weil die Forderungen verjährt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Die in einem Insolvenzplan vorgesehene (treuhänderische) Abtretung von Forderungen der Masse an einen Sachwalter oder dessen Berufsausübungsgesellscha
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVZ 50/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVZ 41/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVR 36/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVR 20/23