BGH, Beschluss vom 2024-10-09 - 2 StR 182/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.10.2024
- Aktenzeichen2 StR 182/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unzulässig ist. Außerdem wurde das vorherige Urteil teilweise geändert: der Angeklagte wird wegen Beihilfe zu einem Verbrechen verurteilt, und die Einziehung von Geldern wurde angepasst.
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