Fortbestand eines Untersuchungshaftbefehls nach Rechtskraft des Strafurteils; Fortgeltung der Auflagen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.04.2025
- AktenzeichenStB 8/25
In diesem Fall geht es um die Untersuchungshaft einer verurteilten Person und die Aufhebung des Haftbefehls. Der Haftbefehl erlischt, wenn das Urteil rechtskräftig wird, auch wenn der Haftbefehl zuvor außer Vollzug gesetzt war.
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