Prüfung der Anrechnung eines verbüßter Beugearrest auf eine Jugendstrafe
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.01.2025
- Aktenzeichen2 StR 413/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Zeit, die der Angeklagte in Beugearrest verbracht hat, auf seine Jugendstrafe angerechnet wird. Das Gericht hat dies nachträglich festgelegt, um sicherzustellen, dass der Angeklagte nicht benachteiligt wird.
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