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BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - 4 StR 485/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Beschuldigten gegen ein Urteil, das ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verweigert hat, nicht erfolgreich war. Außerdem wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor der Fristversäumnis zurückgewiesen, weil die Gründe dafür nicht ausreichend waren.

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