Freiheitsstrafe bei geringer Betäubungsmittelmenge zum unmittelbaren Eigenkonsum; Anforderungen an Darlegung im Urteil
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.10.2024
- Aktenzeichen3 StR 386/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Freiheitsstrafe von sechs Monaten für den Angeklagten wegen Besitzes von Drogen nicht gerechtfertigt ist. Der Angeklagte hatte nur eine sehr kleine Menge Drogen zum Eigenkonsum und es gab keine Gefahr, dass er diese weitergeben würde.
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