BGH, Beschluss vom 2025-04-10 - 2 StR 352/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.04.2025
- Aktenzeichen2 StR 352/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anhörungsrüge des Angeklagten zurückgewiesen. Er hatte sich beschwert, dass er in seinem Recht auf Gehör verletzt wurde, weil seine Argumente nicht ausreichend behandelt wurden.
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