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BGH, Beschluss vom 2025-04-24 - 4 StR 70/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte für das Handeltreiben mit Cannabis schuldig ist, aber nicht für die Einfuhr. Das Urteil des Landgerichts wurde teilweise geändert, weil es Fehler in der rechtlichen Bewertung gab.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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