Compliance & Regulatory Monitor

Erstinstanzlich sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer bei besonderem Umfang der Sache

In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Jugendkammer eines Gerichts nur dann zuständig ist, wenn das Jugendschöffengericht den Fall an sie weitergibt. Dies betrifft Angeklagte, die wegen Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurden und dabei auch unter Einfluss von Alkohol standen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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