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BGH, Beschluss vom 2025-04-28 - 1 StR 312/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge eines verurteilten Menschen, der wegen Menschenhandels verurteilt wurde, unzulässig ist. Er hatte die Frist zur Einlegung dieser Rüge überzogen und konnte keine ausreichenden Gründe für das Versäumen der Frist angeben.

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