BGH, Beschluss vom 2024-11-19 - 5 StR 529/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.11.2024
- Aktenzeichen5 StR 529/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafen für einen Angeklagten, der wegen Diebstahls und schweren Wohnungseinbruchdiebstahls verurteilt wurde, korrigiert. Die Strafen wurden angepasst, und auch die Einziehung von Geldbeträgen, die der Angeklagte durch die Taten erworben hat, wurde überarbeitet.
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