BGH, Beschluss vom 2024-12-04 - 5 StR 444/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.12.2024
- Aktenzeichen5 StR 444/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil unbegründet ist. Es gab keinen Rechtsfehler, der das Urteil zu seinen Ungunsten beeinflusst hätte.
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