BGH, Beschluss vom 2025-04-09 - 1 StR 83/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.04.2025
- Aktenzeichen1 StR 83/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Einziehungsbeteiligte 2.059.180,25 Euro aus dem Wert von illegalen Gewinnen zahlen muss. Ein weiterer Betrag von 112.145,24 Euro wird nicht eingezogen.
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