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BGH, Beschluss vom 2025-04-09 - 1 StR 83/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Einziehungsbeteiligte 2.059.180,25 Euro aus dem Wert von illegalen Gewinnen zahlen muss. Ein weiterer Betrag von 112.145,24 Euro wird nicht eingezogen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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