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BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - 2 StR 70/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte für zukünftige materielle Schäden eines Geschädigten verantwortlich ist, aber nicht für alle zukünftigen immateriellen Schäden. Der Angeklagte hatte wegen versuchten Mordes eine Gefängnisstrafe erhalten und sollte auch Schmerzensgeld zahlen.

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