Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in Entziehungsanstalt bei fehlendem Therapiewillen; Nachholung einer Unterbringungsanordnung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2025
- Aktenzeichen4 StR 554/24
In diesem Urteil hat ein Gericht die Strafe eines Angeklagten aufgehoben und eine Entscheidung über seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, weil der ursprüngliche Richter die Therapiewilligkeit des Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt hat. Genauer gesagt, wurde die Höhe der Strafe für bestimmte Straftaten bemängelt und die Entscheidung, ihn nicht in eine Entziehungsanstalt zu bringen, ist nicht rechtens.
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