BGH, Beschluss vom 2024-10-23 - 2 StR 309/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.10.2024
- Aktenzeichen2 StR 309/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen (Cannabis und andere Betäubungsmittel) verurteilt wurde. Bei der Überprüfung des Urteils fand das Gericht heraus, dass ein neues Gesetz, das den Umgang mit Cannabis betrifft, Einfluss auf die Strafe hatte.
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