Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.10.2024
- Aktenzeichen3 StR 312/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Angeklagter, der wegen Raubes und anderer Straftaten verurteilt wurde, nicht den gesamten Geldbetrag von 2.500 € zahlen muss, den er durch den Raub erlangt hat. Stattdessen wird nur ein Teilbetrag von 2.000 € nicht eingezogen.
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