Compliance & Regulatory Monitor

Zuständigkeit für Erlass einer vorläufigen Anordnung im Energiewirtschaftsrecht

In diesem Urteil geht es darum, wer zuständig ist, um vorläufige Regelungen im Energierecht zu erlassen. Das Gericht stellt klar, dass eine spezielle Art von Gericht, das Beschwerdegericht, für derartige Anordnungen verantwortlich ist, nicht der Bundesgerichtshof.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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