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BGH, Beschluss vom 2024-11-19 - 4 StR 388/24

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Angeschuldigter für den Wert von 3.850 € aus seinen kriminellen Taten, die als besonders schwerer Raub eingestuft wurden, als Gesamtschuldner haften muss. Das Landgericht hatte zuvor eine höhere Summe angeordnet, aber die Revision des Angeklagten hat teilweise Erfolg gehabt.

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