BGH, Beschluss vom 2024-11-26 - 6 StR 383/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.11.2024
- Aktenzeichen6 StR 383/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde die Anhörungsrüge eines Verurteilten zurückgewiesen. Der Verurteilte hatte sich darüber beschwert, dass sein rechtliches Gehör in einem vorhergehenden Verfahren verletzt wurde, weil seine Argumente nicht ausreichend beachtet worden seien.
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