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BGH, Beschluss vom 2024-11-26 - 6 StR 383/24

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde die Anhörungsrüge eines Verurteilten zurückgewiesen. Der Verurteilte hatte sich darüber beschwert, dass sein rechtliches Gehör in einem vorhergehenden Verfahren verletzt wurde, weil seine Argumente nicht ausreichend beachtet worden seien.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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