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BGH, Beschluss vom 2025-04-30 - 1 StR 109/25

In diesem Fall hat ein Mann eine Revision eingelegt, nachdem er wegen 45 Diebstählen verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof hat die Anzahl der Taten auf 15 reduziert und die Strafen sowie die Einziehung des Wertes, den der Mann durch die Diebstähle erlangt hat, korrigiert.

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