Cannabis und Marihuana weiterhin Betäubungsmittel auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2025
- Aktenzeichen3 StR 399/24
Das Gericht hat entschieden, dass Cannabis und Marihuana auch nach dem neuen Konsumcannabisgesetz weiterhin als Betäubungsmittel gelten. Die Angeklagten wurden wegen Handels mit diesen Drogen verurteilt.
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