Strafzumessung bei Inverkehrbringen gefälschter Corona-Impfnachweise: Verzicht auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe bei Vermögensabschöpfung durch Tatertragseinziehung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.04.2025
- Aktenzeichen3 StR 405/24
In diesem Urteil geht es um einen Mann, der falsche Impfunterlagen gegen den Coronavirus verkauft hat. Er wurde für 85 Fälle der Urkundenfälschung verurteilt und erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.