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BGH, Beschluss vom 2025-04-30 - 1 StR 519/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision eines Angeklagten wegen Drogendelikten abgelehnt wurde. Der Angeklagte wurde für Beihilfe zur Einfuhr und zum Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt, wobei einige Vorwürfe fallen gelassen wurden.

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