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BGH, Beschluss vom 2025-05-20 - 5 StR 103/25

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Haftzeit, die der Angeklagte in Ungarn verbracht hat, auf seine Freiheitsstrafe angerechnet wird. Das Urteil des Landgerichts Berlin wurde im Großen und Ganzen als korrekt bestätigt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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