BGH, Beschluss vom 2025-05-21 - 4 StR 34/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.05.2025
- Aktenzeichen4 StR 34/25
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten abgewiesen. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Landgerichts nicht geändert wurde, weil es keine Rechtsfehler gab, die dem Angeklagten schaden.
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