BGH, Beschluss vom 2025-05-07 - 4 StR 566/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2025
- Aktenzeichen4 StR 566/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Dortmund abgelehnt wird. Es wurde klargestellt, welche Gegenstände eingezogen werden, darunter Waffen und Drogen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.