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BGH, Beschluss vom 2025-05-06 - 2 StR 47/25

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass der Antrag des Angeklagten, seine Versäumnis bei der Einreichung der Revision zu entschuldigen, unzulässig ist. Außerdem wird die Revision des Angeklagten als unbegründet abgewiesen.

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