Verstoß gegen Verschlechterungsverbot durch Nachholen einer bislang unterbliebenen Festsetzung einer Einzelstrafe
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.04.2025
- Aktenzeichen3 StR 108/25
In diesem Urteil wurde einer Angeklagten, die wegen mehrerer Vergehen verurteilt wurde, eine Freiheitsstrafe von vier Monaten für eine spezifische Tat nachträglich festgelegt. Das Gericht hat dabei das Verschlechterungsverbot berücksichtigt, was bedeutet, dass die Strafe nicht unangemessen erhöht wird.
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