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BGH, Beschluss vom 2025-04-15 - 3 StR 1/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach in Bezug auf die Gesamtstrafe des Angeklagten teilweise aufgehoben wird. Es gab einen Fehler in der Darstellung der Vorverurteilungen des Angeklagten, was die Bildung der Gesamtstrafe betrifft.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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