Berücksichtigung ausländischer EU-Verurteilungen bei der Strafzumessung im Rahmen eines möglichen Härteausgleichs
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.04.2025
- Aktenzeichen4 StR 67/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass bei der Strafe eines Angeklagten die früheren Verurteilungen aus anderen EU-Ländern berücksichtigt werden müssen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob dem Angeklagten wegen einer belgischen Verurteilung ein Härteausgleich zusteht.
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