Compliance & Regulatory Monitor

Berücksichtigung ausländischer EU-Verurteilungen bei der Strafzumessung im Rahmen eines möglichen Härteausgleichs

In diesem Urteil wurde entschieden, dass bei der Strafe eines Angeklagten die früheren Verurteilungen aus anderen EU-Ländern berücksichtigt werden müssen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob dem Angeklagten wegen einer belgischen Verurteilung ein Härteausgleich zusteht.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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