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BGH, Beschluss vom 2025-03-05 - 3 StR 20/25

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Angeklagter, der in der Vergangenheit Arbeitsstunden als Teil seiner Bewährungsauflage geleistet hat, dafür 16 Tage Freiheitsstrafe angerechnet bekommt. Außerdem wurde angeordnet, dass der Wert von entwendeten Waren in Höhe von 12.264 € eingezogen wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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