Compliance & Regulatory Monitor

Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund der Fluchtgefahr; Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit

In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Angeklagte weiterhin in Untersuchungshaft bleibt, weil die Fluchtgefahr besteht. Das Gericht hat festgestellt, dass die Gründe für die Haft weiterhin gegeben sind, insbesondere aufgrund der Schwere der vorgeworfenen Verbrechen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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