BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - 4 StR 502/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.04.2025
- Aktenzeichen4 StR 502/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der wegen besonders schweren Raubes verurteilt wurde, unbegründet ist. Sein Urteil wurde allerdings präzisiert, um sicherzustellen, dass die Strafe korrekt ermittelt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.