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BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - 4 StR 502/24

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde ein Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Revision des Angeklagten hatte teilweise Erfolg, ein Teil des Urteils wurde aufgehoben, weil die Begründung der Jugendkammer fehlerhaft war.

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