Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht im Fall des Kontaktabbruches zu einer Bewährungshelferin
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.05.2025
- Aktenzeichen4 StR 552/24
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Angeklagter gegen Weisungen seiner Führungsaufsicht verstoßen hat, indem er den Kontakt zu seiner Bewährungshelferin abgebrochen hat. Das Gericht hat Teile des Verfahrens eingestellt und den Schuldspruch des Angeklagten geändert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.