Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit im Fall der Beihilfe zu Hehlerei
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2025
- Aktenzeichen2 StR 4/25
In diesem Fall wurde ein Mann verurteilt, weil er bei Hehlerei geholfen hat, also beim Verkauf von gestohlenen Fahrrädern. Ein Gericht hat das erste Urteil teilweise geändert, weil es nicht ausreichend Beweise gab, dass er sich die Fahrräder selbst zu eigen gemacht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.