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BGH, Beschluss vom 2025-06-17 - 5 StR 190/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines vorherigen Urteils, des Angeklagten abgelehnt wird. Zudem wurde angeordnet, dass 3.938,50 Euro, die der Angeklagte durch Straftaten erlangt hat, eingezogen werden.

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