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BGH, Beschluss vom 2025-06-03 - 2 StR 141/25

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Beschluss gefasst, bei dem es um die Einziehung von Betäubungsmitteln und weiteren Gegenständen geht, die einem Angeklagten zugeordnet sind. Das Urteil des Landgerichts wurde in Bezug auf die genauen Bezeichnungen dieser Gegenstände geändert.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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