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BGH, Beschluss vom 2025-06-03 - 2 StR 141/25

In diesem Beschluss wird entschieden, dass die Revision (Berufung) des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts nicht zulässig ist, weil er seine Gründe dafür nicht dargelegt hat. Er wurde wegen unerlaubten Handels mit Drogen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

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