BGH, Beschluss vom 2025-05-27 - 3 StR 82/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.05.2025
- Aktenzeichen3 StR 82/25
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen, also die Beschwerden der Angeklagten gegen ein Urteil, als unbegründet abgewiesen. Es gab keinen Rechtsfehler, der den Angeklagten schaden könnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.