Revision in Strafsachen: Verschlechterungsverbot bei Aufhebung eines amtsgerichtlichen Urteils im Berufungsverfahren und Verweisung an die erstinstanzlich zuständige Strafkammer
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2025
- Aktenzeichen1 StR 189/25
In diesem Urteil hat das Landgericht Deggendorf die Strafe für einen Angeklagten teilweise aufgehoben, aber die Tatsache, dass er schuldig ist, bleibt bestehen. Die Entscheidung, wie viele Jahre Freiheitsstrafe er wirklich bekommen soll, muss nun von einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden.
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