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BGH, Beschluss vom 2025-06-03 - 5 StR 133/25

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Angeklagte erneut die Möglichkeit erhält, sein Rechtsmittel (Revision) einzureichen, obwohl die Frist dafür bereits abgelaufen war. Zusammen mit diesem Antrag wurde die Revision allerdings als unbegründet zurückgewiesen, weil keine rechtlichen Fehler im vorherigen Urteil gefunden wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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