BGH, Beschluss vom 2025-05-21 - 2 StR 231/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.05.2025
- Aktenzeichen2 StR 231/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter in einem Strafprozess keine rechtlichen Fehler in seinem Urteil nachweisen konnte. Dennoch muss er Schmerzensgeld-Zinsen an die Kläger zahlen, die ab dem Tag gelten, an dem ihre Ansprüche rechtlich gültig wurden.
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