BGH, Beschluss vom 2025-07-03 - 2 StR 320/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.07.2025
- Aktenzeichen2 StR 320/25
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen unbegründet war. Das bedeutet, dass der vorherige Urteilsspruch bestätigt wurde und es keine Fehler zu Ungunsten des Angeklagten gab.
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