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BGH, Beschluss vom 2025-05-22 - 4 StR 35/25

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Zurücknahme einer Revision (Rechtsmittel) des Angeklagten keine Wirkung hat, weil sie zu spät eingegangen ist. Das Gericht hatte bereits darüber entschieden, bevor die Rücknahme beim Bundesgerichtshof ankam.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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