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BGH, Beschluss vom 2025-06-17 - 4 StR 171/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Strafverfahren eingestellt wird, weil der Angeklagte verstorben ist. Die Staatskasse muss die Kosten des Verfahrens tragen, jedoch keine Entschädigung für die vorläufige Unterbringung des Angeklagten zahlen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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