BGH, Beschluss vom 2025-07-01 - 5 StR 203/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.07.2025
- Aktenzeichen5 StR 203/25
Das Urteil des Bundesgerichtshofs befasst sich mit der Revision eines Angeklagten, der wegen Beihilfe zum Handel mit Cannabis und dessen Besitz verurteilt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass die vorherige Strafe weitgehend bestehen bleibt, wobei der Wert von illegalen Einnahmen in Höhe von 7.000 Euro eingezogen wird.
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